AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf oder Miete von Terminals
A.) Kauf B.) Miete
A.) Kauf
1. Gegenstand des Vertrags
Sämtliche Lieferungen von Geräten und entsprechendem Zubehör, Abonnements, Lizenzen und Dienstleistungen, die mit dem Kaufvertrag erworben bzw. in diesem genannt werden, unterstehen den allgemeinen Bedingungen von Nets Schweiz AG (im Folgenden «Nets» genannt). Alle gelieferten Elemente (Hardware, Software und Anwendungen) einschliesslich der zugehörigen Unterlagen und Informationen bleiben in ihrer Gesamtheit geistiges Eigentum von Nets.
2. Vertragsschluss
Mit seiner Unterzeichnung eines Kaufvertrags akzeptiert der Vertragspartner dessen Inhalt und die allgemeinen Bedingungen und stellt einen rechtlich bindenden Antrag zum Abschluss eines Kaufvertrages. Sämtliche Informationen, Abbildungen und Verfügbarkeiten, die zu den angebotenen Artikeln angegeben sind, sind ohne Gewähr und sind nicht als bindende Angebote zu verstehen. Nets kann einen Antrag durch den Versand einer entsprechenden Annahmebestätigung per Post oder E-Mail oder durch die Aushändigung der Annahmebestätigung zusammen mit der Lieferung der bestellten Artikel annehmen. Mit dem Abschluss des Kaufvertrag bzw. der Annahmebestätigung durch Nets wird die Bezahlung des Kaufpreises an Nets fällig.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.
3.2 Nets kann je nach den Kaufmodalitäten wählen, mit welchem Zahlungsmittel die Rechnung beglichen werden soll: Zahlung per Kredit- oder Debitkarte, Lastschriftverfahren (LSV) / Debit Direct, Vorauskasse, Zahlung per Nachnahme, in bar und auf Rechnung. Bei Vorauskasse erfolgt die Bereitstellung der Waren oder Dienstleistungen erst nach Geldeingang auf dem Konto von Nets oder nach Erhalt der Autorisierungsbestätigung der Transaktion, wenn die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte erfolgt. Bei der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen auf Rechnung erfolgt die Rechnungsstellung in dem Moment, in dem die Ware das Werksgelände von Nets oder eines Dienstleisters verlässt, oder zeitgleich mit dem Beginn der Dienstleistungen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Faktura Datum netto zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Vertragspartner ohne jegliche Mahnung in Verzug und alle Dienstleistungen von Nets werden bis zur vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags eingestellt. Nets ist berechtigt, ohne weitere Mitteilung Verzugszinsen in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags zu berechnen. Zudem hat der Vertragspartner die daraus folgenden Mahn- und Inkassogebühren zu tragen. Nets berechnet dem Vertragspartner CHF 15.00 für jede ergangene Mahnung.
4. SIM-Karte
Die SIM-Karte für die Datenkommunikation der Terminals fällt in der Regel in den Zuständigkeitsbereich des Vertragspartners. Nets lehnt jegliche Verantwortung für defekte oder fehlerhafte SIM-Karten, für eine ungenügende oder eine fehlende Netzabdeckung bzw. fehlendes Roaming ab. In jedem Fall gelten die entsprechenden Bestimmungen des Mobilfunkbetreibers auch für über Nets abgeschlossene Verträge. Die von Nets zur Verfügung gestellte SIM-Karte darf ausschliesslich mit dem für diesen Zweck vorgesehenen Terminal verwendet werden. Bei Missbrauch, Verdacht auf Missbrauch oder Zahlungsverzug von mehr als zehn Tagen deaktiviert Nets die SIM-Karte mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung. Der Vertragspartner trägt die Kosten für eine missbräuchliche Verwendung oder für die Reaktivierung nach Nichtbezahlung. Nets kann jederzeit die Rückgabe der SIM-Karte fordern.
5. Lieferung
5.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Abschluss des Vertrags auf den Erwerber über. Das Versand- und das Transportrisiko gehen zulasten des Vertragspartners. Nets ist nur für die Lieferung am im Kaufvertrag angegebenen Standort verantwortlich, wenn sie durch einen eigenen Mitarbeiter erfolgt.
5.2 Gegebenenfalls angegebene Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte, d.h. alle Angaben zur Lieferzeit sind ohne Gewähr und können jederzeit ändern. Eine Lieferverzögerung durch Nets gibt dem Vertragspartner keinesfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Entschädigung zu fordern oder sonstige Ansprüche für eventuell erlittene Schäden geltend zu machen.
5.3 Nets ist keinesfalls für Lieferverzögerungen verantwortlich, die durch Lieferanten oder durch Dritte verursacht werden. Bei fehlender Verfügbarkeit der bestellten Artikel können beide Parteien nach Ablauf einer schriftlich festzulegenden Verlängerung von mindestens 30 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
5.4 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die bestellten Artikel innert dreissig Tagen nach Vertragsabschluss in Empfang zu nehmen. Andernfalls behält sich Nets das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und vom Käufer 25 % des Kaufpreises als Vertragsstrafe zu verlangen sowie die erbrachten Leistungen auf der Grundlage der für die Vorbereitung des erworbenen Materials aufgewendeten Zeit in Rechnung zu stellen.
5.5 Nach der Lieferung hat der Kunde die Geräte zu prüfen und allfällige Mängel innert fünf Arbeitstagen Nets zu melden. Wird innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge erhoben, gelten die Geräte als genehmigt.
6. Inbetriebnahme, Installation und Schulung
6.1 Die Inbetriebnahme der Geräte ist zwingend erforderlich, um die Funktionen und die entsprechenden Anwendungen zu aktivieren und ihre Betriebsfähigkeit zu gewährleisten. Die Kosten für die Inbetriebnahme ergeben sich aus der Servicevereinbarung und werden dem Vertragspartner von Nets entsprechend der geltenden Preisliste in Rechnung gestellt.
6.2 Aufschaltung und Test: Nets erstellt in seinen Systemen den Zugang und führt die notwendigen Konfigurationen durch, um alle Zahlungsmittel und zusätzlichen Dienstleistungen zu aktivieren, welche die vom Vertragspartner geforderte Betriebsfähigkeit garantieren. Nets bereitet die erworbenen Geräte vor und bringt sie mit der neuesten Softwareversion auf den aktuellen Stand und überprüft alle Funktionen.
6.3 Inbetriebnahme vor Ort: Nets bietet an, die erworbenen Geräte nach vorhergehender Terminvereinbarung am vertraglich festgelegten Standort in Betrieb zu nehmen. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass die vorbereitenden Massnahmen wie der Anschluss an das Strom-, das Daten-, und das Telefonnetz durchgeführt wurden und vor der Inbetriebnahme abgeschlossen sind. Wenn die Installation zum vereinbarten Zeitpunkt aufgrund nicht oder nicht korrekt durchgeführter vorbereitender Massnahmen nicht möglich ist, trägt der Vertragspartner alle entstehenden Kosten.
6.4 Schulung des Personals: Nets bietet nach vorhergehender Terminvereinbarung zu einem Pauschalpreis nach der geltenden Preisliste an, an einem Standort von Nets eine Schulung für das Personal in der Nutzung der erworbenen Geräte und/oder Programme durchzuführen. Wenn sich der Partner für eine Inbetriebnahme vor Ort entschieden hat, kann die Schulung auch am vertraglich festgelegten Standort durchgeführt werden. Wenn die für die Durchführung der Schulung erforderlichen Personen zum vereinbarten Zeitpunkt nicht verfügbar sind, trägt der Vertragspartner alle entstehenden Kosten.
7. Eigentumsvorbehalt
Nets bleibt Eigentümer der Artikel und Geräte sowie der jeweiligen Bestand- und Zubehörteile, bis der Kaufpreis einschliesslich Zinsen und sonstiger eventueller Kosten vollständig bezahlt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die gelieferte Ware an Dritte zu übertragen, sie zu verkaufen oder zu verpfänden. Der Vertragspartner ermächtigt Nets ausdrücklich, den Eigentumsvorbehalt in das Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz/Wohnsitz des Vertragspartners einzutragen und den Vermieter der Räume des Vertragspartners über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.
8. Garantie
8.1 Die Parteien haften einander für alle direkten Schäden, die durch ihr offensichtliches Verschulden verursacht wurden. Jegliche weitere Haftung für direkte Schäden oder Folgeschäden wie Einkommensverluste, nicht realisierte Einsparungen oder Zusatzkosten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
8.2 Eventuelle Material- oder Herstellungsfehler, die innert 12 Monaten nach Lieferung auftreten, müssen Nets vom Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Nets entscheidet über die geeignete Massnahme, um eine vorliegende Störung zu beheben und führt ggf. die Reparatur durch. Sämtliche weitere Forderungen, insbesondere hinsichtlich indirekter Schäden und Folgeschäden sind hiermit vollständig ausgeschlossen. Wenn Nets dies für angemessen hält, erfolgt eine Ersatzlieferung. Die fehlerhaften und entfernten Teile gehen in das Eigentum von Nets über. Für die Ersatzteile gewährt Nets eine Garantie von 3 Monaten. Sofern nichts anders im gebuchten Servicepaket vorgesehen ist, kann der Vertragspartner nicht fordern, dass die Fehler am Standort des Geräts behoben werden. Die Versandkosten für die defekten Geräte gehen zulasten des Vertragspartners, der auch die notwendigen Vorkehrungen treffen muss, um die Ware während des Transports an Nets vor weiteren Schäden zu schützen.
8.3 Die Garantie für das Gerät und/oder die Ersatzteile erlischt, wenn die Fehler dem Vertragspartner zuzuschreiben sind (einschliesslich fahrlässigem Verhalten), bei nicht korrekter Inbetriebnahme und/oder Installation, falscher Handhabung, vom Vertragspartner selbst durchgeführten Änderungen und/oder Reparaturen, Schäden durch eine gestörte Stromversorgung oder Telefonverbindung sowie bei Fehlern aufgrund der Verwendung von nicht von Nets geliefertem Verbrauchsmaterial. Die Reparaturkosten für Schäden, die direkt oder indirekt durch fahrlässiges Verhalten des Käufers entstanden sind und dem Vertragspartner oder Dritten oder höherer Gewalt zuzuschreiben sind, werden vollständig dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Verschleissteile sind von der Garantie ausgenommen.
9. Obligatorische Servicepakete
9.1 Um die Betriebsfähigkeit der Geräte zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Vertragspartner ein jährliches Servicepaket abschliesst. Ohne Servicepaket wird die Betriebsfähigkeit aller Funktionen und Dienste eingestellt. Die in den jeweiligen Servicepaketen enthaltenen Leistungen und Dienste sind im Folgenden beschrieben. Die Servicepakete sind integraler Bestandteil des Kaufvertrags.
9.2 Alle Servicepakete werden jährlich im Voraus für das jeweilige Jahr in Rechnung gestellt. Wenn der Vertragspartner wesentliche Vertragsbedingungen trotz schriftlicher Mahnung nicht einhält, behält sich Nets vor, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vorzeitig zu kündigen. Nets unterbricht die Betriebsfähigkeit aller Dienste, für die kein gültiges Servicepaket abgeschlossen wurde. Eine eventuelle erneute Inbetriebnahme nach eingestellter Betriebsfähigkeit der Dienste aufgrund der Nichtzahlung eines jährlichen Servicepakets ist kostenpflichtig und wird dem Vertragspartner entsprechend Ziffer 6.1 in Rechnung gestellt.
10. In den jährlichen Servicepaketen enthaltene Leistungen
11. Software
B.) Miete
The terms and conditions described under A.) for the purchase shall apply to the rental, unless a more specific provision to the contrary is made below.
1. Vertragsgegenstand
2. Eigentum
3. Beginn, Laufzeit und Kündigung des Vertrags
4. Preise und Zahlungsbedingungen
6. Wartung und Instandhaltung des Mietgegenstands
7. Haftung
Nets Schweiz AG (09.21)